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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 2/2023
Amtliche Mitteilungen
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Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der öffentlichen allgemeinbildenden Schule, Grundschule „Schwalbennest“ Krien

Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), GS M-V Gl. Nr. 2020-9, zuletzt geändert durch Art. 1 Doppik-ErleichterungsG vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), des § 45 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land M-V (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 (GVOBI. M-V S. 462, ber. 2011 S. 859, 2012 S. 524), GS M-V Gl. Nr. 223-6, zuletzt geändert durch Art. 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des SchulG vom 02.12.2009 (GVOBI. M-V S. 719, ber. 2020 S. 864) und der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO M-V) vom 27.05.2021 (Mittlbl. BWK 7/2021 S. 82) wird durch die Gemeindevertretung Krien in der Sitzung am 15.12.2022 nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der allgemeinbildenden Schule, Grundschule „Schwalbennest" Krien, erlassen:

Art. 1

§ 1 Aufnahmekapazität wird wie folgt geändert:

In der Grundschule Krien werden die aufgeführten Räume gemäß § 1 Abs. 1 SchulKapVO MV unter Berücksichtigung des Schulprogramms wie folgt zu schulischen Zwecken genutzt.

Gleichzeitig wird ausgewiesen, wie viele Schüler und Schülerinnen nach § 3 SchulKapVO MV in jedem dieser Unterrichtsräume (Aufnahmekapazität) maximal beschult werden können.

Gebäude 1 Hauptgebäude

Grundlage für die Festsetzung der maximalen Aufnahmekapazität ist die Raumsituation der Schule. Dabei ist für jeden Schüler mindestens eine Fläche von 1,9 m2 je Unterrichtsraum vorzusehen. Fachräume, deren spezifische Ausstattung die Nutzung als allgemeiner Unterrichtsraum erheblich einschränkt, werden bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität nicht berücksichtigt. Auch Räume, die bisher nicht für den Unterricht genutzt wurden, werden bei der Kapazitätsfeststellung nicht berücksichtigt.

Die Aufnahmekapazität der Grundschule „Schwalbennest" Krien ergibt sich wie folgt:

Art. 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Krien, 17. Jan. 1023