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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 2/2023
Amtliche Mitteilungen
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Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Neetzow-Liepen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für die allgemeine Gewässerunterhaltung und Verwaltung der Wasser- und Bodenverbände „Untere Peene“ Anklam und „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen" vom 19.01.2015

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S.777), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBI. M-V 5.458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBI. M-V S. 474) sowie der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V 5.146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 5. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen am 23.01.2023 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Der § 3 Absatz (2) der bestehenden Satzung erhält folgende Fassung:

§ 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(2) Die Gebühr beträgt:

1.

für Flächen nach Absatz (1) Punkt 1

2.

für Flächen nach Abs. (1) Punkt 2

3.

für Flächen nach Abs. (1) Punkt 3

Artikel 4

Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Neetzow-Liepen, den 02.02.2023

Die vorstehende Satzung der Gemeinde Neetzow-Liepen wird entsprechend Hauptsatzung § 8 hiermit öffentliche bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.