Der bestehende §5 der Hauptsatzung wird um folgenden Absatz erweitert:
(6) Der Bürgermeister sowie sein 1. und 2. Stellvertreter entscheiden über Personalangelegenheiten bezüglich der Gemeindearbeiter. Sofern ein Stellvertreter des Bürgermeisters nicht teilnehmen kann, erfolgt die Nachbesetzung durch einen Gemeindevertreter. Über Personalentscheidungen bezüglich der Kindertagesstätte entscheidet weiterhin die gesamte Gemeindevertretung.
Inkrafttreten
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ducherow, 12.01.2023