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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 2/2024
Amtliche Mitteilungen
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Aufruf Wahlhelfer

Am Sonntag, den 09.06.2024 findet die Europa- und Kommunalwahl statt. Hierfür werden engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder von Wahlvorständen, die für jedes Wahllokal bestehen. Sie sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und für die Ermittlung des Ergebnisses verantwortlich. Besondere Kenntnisse sind nicht mitzubringen. Um auf ihren Einsatz im Wahlvorstand bestens vorbereitet zu sein, findet im Vorfeld eine Schulung statt.

Voraussetzung für dieses Ehrenamt ist die Volljährigkeit. Außerdem muss die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegen, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen, und das Wahlrecht darf nicht vom Gericht aberkannt worden sein. Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ausgeschlossen sind die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, sowie dessen Vertrauensperson. Zudem darf keine Mitgliedschaft im Landes-, Kreiswahl- oder Gemeindewahlausschuss bestehen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.

Wenn Sie Interesse haben, sich für Ihre Gemeinde aktiv als Wahlhelferin oder Wahlhelfer einzubringen, melden Sie sich bitte bis einschließlich 07.03.2024.

Kontakt:

Gemeindewahlleiter

Hermann Heidschmidt

039727 25013

h.heidschmidt@amt-anklam-land.de

Stellvertreterin:

Nadine Hübner

039727 25053

n.huebner@amt-anklam-land.de