Alle Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Flächen, die im Einzugsbereich des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben" Friedland liegen, werden hiermit informiert, dass sich die Gebühren zur Umlage des Beitrages der jeweiligen Mitgliedsgemeinde an den Wasser- und Bodenverband zum 01.01.2024 erhöhen werden. Die zur Zeit gültigen Satzungen der Gemeinden zur Gebührenerhebung werden im ersten Halbjahr 2024 rückwirkend auf den 01.01.2024 geändert. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die zuletzt ergangenen Abgabenbescheide solange ihre Gültigkeit behalten, bis neue Bescheide erlassen werden. Es ist unbedingt der erste Zahlungs- bzw. Fälligkeitstermin 15.02. einzuhalten.
Begründung: Der Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben" Friedland hat auf der Verbandsversammlung am 30.11.2023 den Haushaltsplan 2024 beschlossen. Darin enthalten ist eine Erhöhung des Hebesatzes zur Berechnung des Beitrages der Mitglieder auf den 01.01.2024. Die Beiträge der Gemeinden an den Wasser- und Bodenverband werden durch Satzung auf die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten umgelegt.
Spantekow, d. 04.12.2023