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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 2/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung Bodenschätzung Japenzin

In der Zeit vom

01.03.2024 bis 21.12.2024

werden die Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes im Gelände der Gemeinde Japenzin (Gemarkungen Japenzin und Rehberg) durch den Schätzungsausschuss des Finanzamtes Greifswald überprüft.

Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz ist zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zu dulden.

Leiterin des Schätzungsausschusses
Krohn, ALS
Finanzamt Greifswald