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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 2/2025
Amtliche Mitteilungen
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Beglaubigter Protokollauszug

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bugewitz vom 14.11.2024(SI/BVV/2024/008)

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Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2023

Vorlage: BW/2024/016

Sachverhalt:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. S. 270, 351) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Bugewitz zum 31. Dezember 2023 i.d.F. vom 17.09.2024 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2023 zu empfehlen.

Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bugewitz entlastet den Bürgermeister, Herrn Lutz

Lehmann, für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür:

4

Stimmen dagegen:

/

Stimmenthaltung(en):

1

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Spantekow, 15.01.2025

Heidschmidt

LVB