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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 2/2025
Amtliche Mitteilungen
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Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Butzow vom Haushalt 2023

Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow

Beglaubigter Protokollauszug

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Butzow

Sitzungstermin:

Donnerstag, 16.01.2025

Sitzungsbeginn:

19:00 Uhr

Sitzungsende:

19:47 Uhr

Ort, Raum:

Dorfstr. 7, 17392 Butzow, Bürgerhaus Butzow

Öffentlicher Teil

zu 8

Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2023

Für diesen TOP übernimmt der 1. Stellvertreter – Herr Michelson die Sitzungsleitung.

Sachverhalt:

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Butzow zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 11.06.2024 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 zu empfehlen.

Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.

Beschluss: BU/2024/005

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Butzow entlastet den Bürgermeister, Herrn Reinhard Götz, für das Haushaltsjahr 202

3.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür:

6

Stimmen dagegen:

keine

Stimmenthaltungen:

keine

Mitwirkungsverbot

§ 24 KV M-V : 1

Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.

Spantekow, 20.01.2025