Der Bürgermeister
| Betr.: | Bebauungsplan Nr. 10 „Kurtshagen“ |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat am 21.01.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurtshagen“ der Gemeinde Ducherow gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Gemeinde Ducherow entstehen hierdurch keinerlei Kosten. Diese werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Neuendorf A, Flur 16, das Flurstück 22/1. Die gesamte Flächengröße beträgt ca. 0,3 ha.
Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Errichtung eines Einfamilienhauses einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.