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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 2/2025
Kirchliche Nachrichten
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März 2025

Gottesdienste für die Monate Februar und März

(Änderungen vorbehalten! Bitte achten Sie auf die örtlichen Aushänge!)

Monatsspruch:

Du tust mir kund den Weg zum Leben. Psalm 16,11

9. Februar 2025 – 4. Sonntag vor der Passionszeit

9.00 Uhr

Stolpe, Kirche

22. Februar 2025 – Samstag

17.00 Uhr

Wussentin, Gemeinderaum

23. Februar 2025 – 2. Sonntag vor der Passionszeit

10.00 Uhr

Görke, Kirche

2. März 2025 – Estomihi

10.00 Uhr

Liepen, Kirche

9. März 2025 – 1. Sonntag der Passionszeit

9.00 Uhr

Stolpe, Kirche

Bürozeiten im Pfarramt:

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Pfarrbüro Liepen

Kontakt:

Evangelisches Pfarramt Liepen

Liepen, Dorfstrasse 42, 17391 Neetzow - Liepen, Tel./FAX 039721-52214

Mail: liepen@pek.de

Friedhofsverwaltung

Frau Carola Falk – Montag: 9.00-12.00 Uhr Tel. 039721 – 52305

Vom 15. - 20. Februar ist das Pfarramt nicht besetzt. Vertretung in Amtshandlungsangelegenheiten übernimmt freundlicherweise Pastor Helge Jörgensen aus Anklam (015154147685).

Kontoverbindungen für Gemeindekirchgeld und Friedhofsunterhaltungsgebühren

Kirchenkonto Liepen

Evangelische Kirchengemeinde Liepen

Sparkasse Vorpommern

IBAN DE85 1505 0500 0430 0022 62

BIC NOLADE21GRW

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass bei Überweisungen bitte der genaue Verwendungszweck angegeben wird.

Bei den Friedhofsunterhaltungsgebühren bitten wir genau die Grabstelle/n und den Friedhof aufzuführen, da bei 13 Friedhöfen ansonsten eine genaue Zuordnung fast unmöglich ist.

Bitte achten Sie auf die Liegezeiten Ihrer Grabstellen. Wenn Sie eine Grabstelle nach dem Ablauf der Liegezeit einebnen möchten, stellen Sie bitte schriftlich einen formlosen Antrag bei der Friedhofsverwaltung und geben Sie Ihre Telefonnummer an.

Aktuell zeigt sich ein neues Problem auf vielen Friedhöfen. Viele GrabstellenpächterInnen stellen Pflanzschalen, Grablichter etc. auf. Bitte nehmen Sie alle Schalen und vor allem Grablichter wieder mit nach Hause. Die Friedhofsunterhaltungsgebühren sind so berechnet, dass sie nur die Kosten für die Grünschnittentsorgung und die Wassergebühren abdecken. Keramik oder Plaste dürfen nicht auf dem Kompost entsorgt werden.

In der Natur gab es in den letzten Tagen und Wochen ja so Einiges zu entdecken, worüber sich unsere Augen und unser Herz freuen konnten.

Ich wünsche Ihnen allen eine gute Zeit und den Kindern und Jugendlichen schöne und erlebnisreiche Ferien.

Ihre Pastorin F. Reek-Winkler