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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 2/2026
Amtliche Mitteilungen
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Warnung vor Betreten zugefrorener Gewässer

Aufgrund der aktuellen Witterung hat sich auf mehreren öffentlichen Gewässern im Amtsgebiet Anklam-Land eine Eisdecke gebildet. Diese ist nicht tragfähig! Das Betreten der Eisflächen ist strengstens verboten.

Die Eisbildung ist derzeit ungleichmäßig. Strömungen, Zuflüsse und Temperaturschwankungen führen dazu, dass das Eis stellenweise sehr dünn ist. Ein Einbruch ins eiskalte Wasser bedeutet akute Lebensgefahr.

Das Ordnungsamt des Amtes Anklam-Land warnt eindringlich davor, diese Gefahr zu unterschätzen. Eltern werden ausdrücklich gebeten, ihre Kinder über das Verbot und die Risiken aufzuklären.

Das Verbot dient dem Schutz der Bevölkerung und gilt so lange, bis die zuständigen Behörden eine offizielle Freigabe erteilen. Erst nach anhaltender Frostperiode und entsprechender Prüfungen kann beurteilt werden, ob eine Eisfläche sicher betreten werden darf.

Für Rückfragen steht das Ordnungsamt des Amtes Anklam-Land unter der Rufnummer 039727 250-72 gern zur Verfügung.