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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 2/2026
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Bargischow Satzungsbeschluss Woserow

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.: 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow

hier:

Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 6 S. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow hat in der Sitzung am 15.12.2025 gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), mehrfach geändert sowie § 65a bis 65d und Anlage neu eingefügt durch Artikel 2 Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130), die 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss der Gemeinde Bargischow wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Die 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungs-satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow tritt mit Ablauf des 26.01.2026 in Kraft.

Die Gemeinde Bargischow beabsichtigt, innerhalb des Ortsteils Woserow eine Ergänzung der vorhandenen Abrundungssatzung aus dem Jahre 1996 vorzunehmen, zur Schaffung von potenziellen Baugrundstücken für Bauwillige und zur Stabilisierung der Einwohnerzahlen.

Der Umfang des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungs-satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Woserow der Gemeinde Bargischow und die Begründung kann von jedermann im Internet auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter der Adresse - https://amt-anklam-land.de/bauleitplanung/bauleitplaene-bargischow/ - und des Bau- und Planungsportals M-V unter der Adresse - https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene - eingesehen werden.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet kann jedermann die Bekanntmachung und die 1. Ergänzung der erweiterten Abrundungssatzung im Amt Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung/ allgemeine Bauverwaltung zu folgenden Dienststunden

Montag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag

von 07:00 - 12:00 Uhr

(oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 039727-25057)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bargischow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, nach § 215 BauGB darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, 270), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBI. M-V S.130, 136) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesen Gesetzen enthalten oder aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Bargischow, 15.12.2025

Schmidt
Bürgermeister


Gemeinde Bargischow

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.: 1. Ergänzung der Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bargischow

hier:

Bekanntmachung der Satzung gemäß 8 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 6 S. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargischow hat in der Sitzung am 15.12.2025 gemäß 8 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach 8 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBI. M-V 2015 S. 344), mehrfach geändert sowie $ 65a bis 65d und Anlage neu eingefügt durch Artikel 2 Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBI. M-V S. 130), die 1. Ergänzung der Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bargischow der Gemeinde Bargischow, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss der Gemeinde Bargischow wird hiermit gemäß 8 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Die 1. Ergänzung der Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bargischow der Gemeinde Bargischow tritt mit Ablauf des 26.01.2026 in Kraft.

Die Gemeinde Bargischow beabsichtigt, innerhalb des gleichnamigen Ortsteils Bargischow eine Ergänzung der vorhandenen Abrundungssatzung aus dem Jahre 1996 vorzunehmen, zur Schaffung von potenziellen Baugrundstücken für Bauwillige und zur Stabilisierung der Einwohnerzahlen.

Der Umfang des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Ergänzung der Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bargischow der Gemeinde Bargischow ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die 1. Ergänzung der Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bargischow der Gemeinde Bargischow und die Begründung kann von jedermann im Internet auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter der Adresse - https://amt-anklam-land.de/bauleitplanung/bauleitplaene-bargischow/ - und des Bau- und Planungsportals M-V unter der Adresse - https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene - eingesehen werden.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet kann jedermann die Bekanntmachung und die 1. Ergänzung der Abrundungssatzung im Amt Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung/ allgemeine Bauverwaltung zu folgenden Dienststunden

Montag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag

von 07:00 - 12:00 Uhr

(oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 039727-25057)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bargischow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, nach § 215 BauGB darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024, 270), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBI. M-V 5.130, 136) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesen Gesetzen enthalten oder aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Bargischow, 15.12.2026

Schmidt
Bürgermeister