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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 2/2026
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung

Der Bürgermeister

Betr.: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rubenow der Gemeinde Boldekow

hier:

Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boldekow hat in ihrer Sitzung am 04.12.2025 den erneuten Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rubenow einschließlich der Begründung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich für die der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rubenow der Gemeinde Boldekow umfasst eine Fläche von 67.170 m² und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus. Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst in der Gemarkung Zinzow, Flur 1 die Flurstücke 234 (tw.), 235 (tw.), 236 (tw.) und 238 (tw.); in der Gemarkung Rubenow A, Flur 2 die Flurstücke 9 (tw.), 10 (tw.), 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 (tw.), 21, 22/1, 22/4 (tw.), 23/2 (tw.), 24/2 (tw.), 25 (tw.), 26, 27, 28, 29, 30, 31/1, 31/3, 31/4 (tw.), 32/1 (tw.), 32/2 (tw.), 33 (tw.), 34, 35 (tw.), 36 (tw.), 37, 38 (tw.), 39 (tw.), 40/2, 41/2 und 42 (tw.).

Durch die Gemeinde Boldekow wurde am 27.07.2021 der Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rubenow der Gemeinde Boldekow nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel der Gemeinde Boldekow ist es, für die Ortslage Rubenow nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB klarstellend die Grenzen der hier im Zusammenhang bebauten Ortslage festzulegen. Gleichzeitig sollen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rubenow der Gemeinde Boldekow wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut geändert.

Der erneut geänderte Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rubenow der Gemeinde Boldekow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit

vom 12.02.2025 bis zum 15.03.2026

im Internet auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land veröffentlicht.

https://amt-anklam-land.de/bauleitplanung/bauleitplanung-boldekow/

Zusätzlich werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung/ allgemeine Bauverwaltung zu folgenden Dienststunden

Montag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag

von 07:00 - 12:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Bestandteil der zu veröffentlichenden Unterlagen sind folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

-

Forstamt Neubrandenburg vom 15.04.2025 mit Hinweisen zum Bestandsschutz für Gebäude und zu den Regelungen der WaldBrSchVO;

-

Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 05.05.2020 mit folgenden Belangen aus den einzelnen Fachbehörden:

SG Breitband mit Hinweis, dass Bereiche des geförderten Breitbandausbaus berührt werden und Kontaktdaten des Telekommunikationsunternehmens;

SB Bauleitplanung mit Hinweis zum Nachweis der Vereinbarkeit des Planverfahrens mit den naturschutzrechtlichen Rechtsbestimmungen, redaktionelle Änderungen und Anpassung der textlichen Festsetzungen;

SB Denkmalschutz mit Hinweisen zum Baudenkmalschutz und Bodendenkmalschutz und allgemeinen Hinweisen zur Beteiligung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, der Betroffenheit von Kirchen und zur Genehmigung der Denkmalschutzbehörde;

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat nach § 4a Abs. 3 BauGB zu erfolgen.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.