Der Bürgermeister
| hier: | Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drewelow hat in ihrer Sitzung am 20.01.2026 den geänderten Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Drewelow“ der Gemeinde Spantekow mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Gemeinde Spantekow, Gemarkung Drewelow, Flur 1 die Flurstücke teilweise: 220/2 und 221/2. Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt 366.178 m².
Planungsziel der Gemeinde ist die Schaffung der planungsrechtlichen Bedingungen für die Nutzung von Photovoltaik zur Energieerzeugung, Speicherung und Einspeisung in das öffentliche Netz. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurde geklärt, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Drewelow“ sind folgende Ziele verbunden:
| - | Schaffung eines Beitrages zum Klimaschutz durch Erzeugung von Elektroenergie aus regenerativen Quellen |
| - | Partizipation an der gewerblichen Nutzung eines privaten Betreibers |
| - | Schaffung von Baurecht |
| - | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung |
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Solarpark Drewelow“ der Gemeinde Spantekow, bestehend aus Planzeichnung und dem Text sowie der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag und Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit
vom 12.02.2026 bis einschließlich zum 15.03.2026
im Internet auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter https://amt-anklam-land.de/bauleitplanung/bauleitplanung-spantekow/ sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung/ allgemeine Bauverwaltung zu folgenden Dienststunden
| - | Montag | von 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| - | Dienstag | von 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| - | Mittwoch | von 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| - | Donnerstag | von 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| - | Freitag | von 07:00 – 12:00 Uhr |
| - | (nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 039727-25057) | |
zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land
Hauptstraße 75, 17398 Ducherow
Tel.: 039727 25057
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an m.albrecht@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren macht die Gemeinde bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
| - | Umweltbericht | |
| - | Artenschutzfachbeitrag | |
| - | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern – Ueckermünde vom 17.12.2024 mit Hinweisen zu den Bodenpunkten | |
| - | Forstamt Neubrandenburg vom 07.01.2025 mit Auflagen zum Waldabstand, Wurzel- und Traufbereich, feuerverursachenden Handlungen und der Zuwegungen zum Wald | |
| - | Landkreis Vorpommern Greifswald vom 15.01.2025 mit folgenden Belangen aus den einzelnen Fachbehörden: | |
| • | Team Bauplanung mit dem Verweis, dass das Abbuchungsprotokoll zum Erwerb von Ökopunkten im Ökokonto VG-029 in die Verfahrensakte zu übernehmen ist |
| - | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern – Stralsund vom 17.01.2025 ohne Hinweise, Auflagen oder Anregungen | |
| - | BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) vom 24.01.2025 mit Hinweisen zur Biodiversität, Kompensationsmaßnahmen und freiwilligen naturschutzmaßnahmen | |
| - | Landkreis Vorpommern Greifswald vom 24.03.2025 mit folgenden Belangen aus den einzelnen Fachbehörden: | |
| • | SG Naturschutz mit Verweis auf die Belange des landschaftlichen Freiraumes und des speziellen Artenschutzes; Auflagen zur Ergänzung des Umweltberichts, zur Durchführung einer ökologischen Baubegleitung; und Hinweisen und Auflagen zu den Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen |
Schutzgebiete und Schutzobjekte
Eine Betroffenheit von internationalen oder nationalen Schutzgebieten ist nicht gegeben. Gesetzlich geschützte Biotope und ihre mittelbare Betroffenheit wurden untersucht.
Schutzgut Boden
Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurden untersucht. Es ist mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu rechnen.
Schutzgut Wasser
Der Einfluss der Planung auf das Schutzgut Wasser wurde geprüft. Durch die Planung wird keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser gesehen.
Schutzgut Mensch
Mögliche Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut wurden untersucht. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 erfolgt keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Gesetzlich geschützte Biotope bleiben erhalten. Durch die Planung werden keine geschützten Arten gefährdet. Die Planung geht mit keinen negativen Entwicklungen in Bezug auf die Artenvielfalt einher. Es werden Maßnahmen zum Schutz möglicherweise betroffener Arten getroffen.
Schutzgut Luft und Klima
Die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut Klima wurde untersucht und bewertet.
Schutzgut Landschaftsbild/Kulturgüter
Der Einfluss des Vorhabens auf das Landschaftsbild wurde beschrieben und bewertet. Es befinden sich keine Bodendenkmäler im Plangebiet.
Schutzgut Fläche
Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche wurden untersucht. Es ist mit insgesamt geringen erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgutes Fläche zu rechnen.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Es wurde eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung auf Grundlage der Hinweise zur Eingriffsregelung M-V erstellt.
Es wurde die mögliche Betroffenheit von Vogelarten, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Säugetieren, Käferarten, Falterarten, Pflanzenarten, Libellen, Fischen und Mollusken untersucht. Zur Untersuchung einer möglichen Betroffenheit von Brutvögeln wurden Kartierungen durchgeführt. Es wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die geeignet sind Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu vermeiden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat nach § 4a Abs. 3 BauGB zu erfolgen.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.