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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 3/2023
Amtliche Mitteilungen
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Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der öffentlichen allgemeinbildenden Schule des Schulverbandes Spantekow -Johann-Christoph-Adelung-Schule-

Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), GS M-V Gl. Nr. 2020-9, zuletzt geändert durch Art. 1 Doppik-ErleichterungsG vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), des § 45 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land M-V (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 (GVOBI. M-V S. 462, ber. 2011 S. 859, 2012 S. 524), GS M-V GI. Nr. 223-6, zuletzt geändert durch Art. 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des SchulG vom 02.12.2009 (GVOBI. M-V S. 719, ber. 2020 S. 864) und der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO M-V) vom 27.05.2021 (Mittlbl. BWK 7/2021 S. 82) wird durch den Schulverband Spantekow in der Sitzung am 24.01.2023 nachfolgende Satzung erlassen:

§ 1

Aufnahmekapazität

In der Johann-Christoph-Adelung-Schule, Regionale Schule mit Grundschule, werden die aufgeführten Räume gemäß § 1 Abs. 1 SchulKapVO MV unter Berücksichtigung des Schulprogramms wie folgt zu schulischen Zwecken genutzt. Gleichzeitig wird ausgewiesen, wie viele Schüler und Schülerinnen nach § 3 SchulKapVO M-V in jedem dieser Unterrichtsräume (Aufnahmekapazität) maximal beschult werden können.

Grundlage für die Festsetzung der maximalen Aufnahmekapazität ist die Raumsituation der Schule. Nach § 3 (3) SchulKapVO MV ist als Orientierungswert für jeden Schüler/jede Schülerin von einem Bedarf von 1,9 m2 je Schülerarbeitsplatz auszugehen.

Für die Johann-Christoph Adelung Schule wird im Grundschulbereich von einer maximalen Beschulung mit 26 Schüler/innen je Unterrichtsraum und im Realschulbereich von einer maximalen Beschulung mit 28 Schüler/innen je Unterrichtsraum zur Funktionsfähigkeit des Unterrichtsablaufs ausgegangen.

Fachräume, deren spezifische Ausstattung die Nutzung als allgemeiner Unterrichtsraum erheblich einschränkt, werden bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität nicht berücksichtigt.

Auch Räume, die bisher nicht für den Unterricht genutzt wurden, werden bei der Kapazitätsfeststellung nicht berücksichtigt.

Die Aufnahmekapazität der Johann-Christoph-Adelung Schule ergibt sich wie folgt:

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Spantekow, 21. Feb. 2023

Berndt
Verbandsvorsteher
Schulverband Spantekow