Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 24.01.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere staatliche Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 641.900 € | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 857.200 € | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -215.300 € | ||
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 630.600 € | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen einschl. Tilgung von | 829.900 € | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -199.300 € | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 € | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 440.800 € | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -440.800 € | ||
festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf — 5.009.500 €
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 €
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 10.271.600 €
Umlagen
Die Verbandsumlage (ohne Schulschwimmen) je Schüler und Jahr wird auf 2.374,02 € festgesetzt.
Der Gastbetrag für das Schulschwimmen je Grundschüler und Jahr wird auf 216,22 € festgesetzt.
Der Gastschulbeitrag je Schüler und Jahr wird auf 2.404,95 € festgesetzt.
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,8974 Vollzeitäquivalente (VzÄ)
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 9.800 € | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 54.700 € | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 290.100 € | |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 24.02.2023 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2022 |
| Die Genehmigung des Gesamtbetrages in Höhe von 2.479.100 € wird zurückgenommen. | |
| 2. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2023 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 5.009.500 € | |
| (in Worten: fünf Millionenneuntausendfünfhundert Euro) | |
| wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) genehmigt. | |
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung 2023 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 10.271.600 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V genehmigt. |
Spantekow, den 28.02.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 (2) und § 53 (3) KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 24.02.2023 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2022 |
| Die Genehmigung des Gesamtbetrages in Höhe von 2.479 100 € wird zurückgenommen. | |
| 2. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2023 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 5.009.500 € | |
| (in Worten: fünf Millionenneuntausendfünfhundert Euro) | |
| wird gemäß § 52 Absatz-2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt. | |
| 3. | Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung 2023 |
| Der Gesamtbetrag in Höhe von 10.271.600 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V genehmigt. |
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom 06.03.2023 bis 31.03.2023
im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow
zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Spantekow, den 28.02.2023