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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 3/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ducherow vB-Plan Nr. 4

Gemeinde Ducherow

Der Bürgermeister

-Amtliche Bekanntmachung-

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Photovoltaikanlage Schmuggerow“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.05.2023 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Photovoltaikanlage Schmuggerow“ beschlossen.

Plangebiet:

Das Plangebiet befindet sich rd. 370 m östlich der Ortslage Schmuggerow. Im Umgriff des Plangebietes liegen folgende Flurstücke und Flurstücksteile:

22, 24, 25, 26, 31/2 und 31/3 der Flur 4 in der Gemarkung Ducherow.

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

  • im Norden durch Wald- und Ackerflächen;
  • im Osten durch Wald- und Ackerflächen;
  • im Süden durch den Verlauf der L 31
  • im Westen durch Ackerflächen

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Größe von rd. 79,29 ha.

Die räumliche Lages des Plangebiets ist aus der folgenden Übersichtskarte sowie aus der Planzeichnung ersichtlich.

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Die Gemeinde Ducherow ist bestrebt, einen Beitrag zur Umgestaltung des Energiesystems hin zur Förderung erneuerbare Energien zu leisten und einen entsprechenden Zubau der Photovoltaik in der Stromerzeugung zu ermöglichen. Daher beabsichtigt die Gemeinde Ducherow die planungsrechtliche Bereitstellung von Bauflächen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen östlich der Ortslage Schmuggerow.

Der Standort der Photovoltaik-Freiflächenanlage befindet sich zum Zeitpunkt des Planaufstellungsverfahrens im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und liegt vollständig außerhalb der Privilegierungsvorschriften des § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB. Um die Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung zu begründen, ist daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeitsgebot) die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Da es im vorliegenden Fall bereits ein konkretes Vorhaben gibt, bietet sich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 1 BauGB an. In einem Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger zu einer Realisierung des Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Ziel und Zweck der Planung:

Das wesentliche Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, das Gebiet durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 BauNVO für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu entwickeln. Durch die Festsetzung verbindlicher Regelungen soll die bauliche und sonstige Nutzung des Plangebietes gesteuert und damit eine geordnete sowie nachhaltige städtebauliche Entwicklung entsprechend § 1 Abs. 3 und 5 BauGB gewährleistet werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Während der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt

vom 14.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024

Die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind, umfassen den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Photovoltaikanlage Schmuggerow“ mit Planbegründung und Umweltbericht (Stand Dezember 2023). Diese werden während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet unter

https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/

sowie auf dem Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern

unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung

veröffentlicht. Im Feld Gesamtsuche ist die Eingabe „Ducherow“ erforderlich.

Außerdem besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Informationen:

Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land

Hauptstraße 75, 17398 Ducherow

Tel.: 039727 25057

Zu folgenden Zeiten:

Montags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwochs

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:

1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

2. Stellungnahmen sollen elektronisch per Email an m.albrecht@amt-anklam-land.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch postalisch (Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land, Herr Albrecht, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow) abgegeben werden.

3. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die zur Offenlage bestimmten Planungsunterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt und können im

Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land

Hauptstraße 75,

17398 Ducherow

während folgender Dienstzeiten

Montags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwochs

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitags

07:00 Uhr - 12:00 Uhr

(nach telefonischer Vereinbarung unter 039727 25057) eingesehen werden.