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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 3/2024
Amtliche Mitteilungen
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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Boldekow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für die allgemeine Gewässerunterhaltung und Verwaltung des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Tollense/Mittlere Peene" Jarmen vom 15.02.2019

Zweite Satzung zur Änderung der „Satzung der Gemeinde Boldekow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für die allgemeine Gewässerunterhaltung und Verwaltung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen“ vom 15.02.2019

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vor-pommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S.777), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBI. M-V S.458), zuletzt geändert durch

Gesetz vom 26. November 2015 (GVOBI. M-V S. 474) sowie der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S.146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Boldekow am 22.02.2024 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Der Abs. (2) § 3 der bestehenden Satzung erhält folgende Fassung:

§3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(2) Die Gebühr beträgt:

1. für Flächen nach Absatz (1) Punkt 1 je angefangene 500 m2 6,30 €

2. für alle anderen Flächen je ha 12,41 Euro

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.