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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 3/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung über die Beteiligung des Entwurfs zur Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow

Für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow solle eine Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow aufgestellt werden.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung umfasst die folgenden Flurstücke:

Gemeinde

Butzow

Gemarkung

Alt Teterin

Flur

1

Flurstücke

19 (tw.), 33 (tw.), 34, 35/3 (tw.), 35/4, 35/5, 43/2, 43/3 (tw.), 44/1 (tw.), 45 (tw.), 46/1 (tw.), 47/1, 47/5, 47/6, 47/7 (tw.), 48/4, 48/5, 48/6, 48/7, 49 (tw.), 50, 51, 52, 53/1, 54/1, 54/2, 55 (tw.), 56 (tw.), 57, 58, 59 (tw.), 60 (tw.), 61 (tw.), 62/1, 62/2, 63/2, 64, 65 (tw.), 66/1, 67/1 und 68/1

Flur

3

Flurstücke

10, 11, 12/2 (tw.), 12/3, 12/4, 14/1, 14/2, 15/1 (tw.),15/2, 16/1, 17/1, 17/2 (tw.), 18, 19 (tw.), 20 (tw.), 21 (tw.), 23, 24/1, 24/4, 25/1, 25/2, 26, 27 und 33 (tw.)

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung über die Klarstellung mit Ab-rundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow beträgt circa 121.000 m2.

Für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow soll eine Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow aufgestellt werden.

Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene und geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht.

Für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow gibt es bislang keine gültige Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin. Der Geltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow um-fasst die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Alt Teterin.

Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Wohnbebauung realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow vorzu-nehmen.

Mit der Aufstellung der Satzung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Mit der Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den bebauten Orts-teil Alt Teterin der Gemeinde Butzow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:

-

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Alt Teterin,

-

Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung,

-

Schaffung von Baurecht für die geplanten Erweiterungen und ggf. Neuerrichtungen von Wohngebäuden einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und

-

Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Land-schaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Butzow hat mit Beschluss vom 15.02.2024 den Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow in der Fassung von Januar 2024 gebilligt und zur Beteiligung bestimmt.

Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 25.03.2024 bis zum 26.04.2024

im Internet auf der Homepage des Amtes Anklam-Land veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Anklam-Land (Ducherow, Hauptstraße 75, SB Bauleitplanung / allg. Bauverwaltung) zu je-dermann Einsichtnahme aus.

Während der Beteiligungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow sowie dessen Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Nieder-schrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow unberücksichtigt bleiben.

Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.

II.

Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Alt Teterin der Gemeinde Butzow mit der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu ver-öffentlichen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-bargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen.

III.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

IV.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Butzow, 27.02.2024