Für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow soll eine Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow vorgenommen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung umfasst die folgenden Flurstücke:
| Gemeinde | Busow |
| Gemarkung | Busow |
| Flur | 1 |
| Flurstücke | 80/2 (tw.), 146 (tw.), 149, 150, 153 (tw.), 154, 155, 156, 157. 158, 159 und 175 (tw.) |
| Flur | 2 |
| Flurstücke | 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19/1, 20, 21, 22, 23, 24/1, 24/2, 25, 26, 27, 28, 29/1, 29/2, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76/1, 76/2, 91, 92, 93, 94 (tw.), 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109/1, 109/2, 110, 111, 112/1, 112/2, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124 und 125 |
Das Gebiet der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow ist insgesamt ca. 205.400 m2 groß.
Für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow soll eine Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow aufgestellt werden.
Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene und geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht.
Für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow gibt es bislang keine gültige Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort. Der Geltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur des Teilortes Busow.
Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Erweiterung mit Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow vorzunehmen.
Mit der Aufstellung der Satzung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Mit der Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
Die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat mit Beschluss vom 27.02.2024 den Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow in der Fassung von November 2023 gebilligt und zur Beteiligung bestimmt.
Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 25.03.2024 bis zum 26.04.2024
im Internet auf der Homepage des Amtes Anklam-Land veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Anklam-Land im Amt Anklam-Land, Ducherow, Hauptstraße 75, Sachbereich Bauleitplanung/ allgemeine Bauverwaltung zu jedermann Einsichtnahme aus.
Während der Beteiligungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow sowie dessen Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Gemeinde Ducherow unberücksichtigt bleiben.
Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.
Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Teilort Busow der Ge- meinde Ducherow mit der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ducherow, 29.02.2024