Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boldekow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.02.2024 den Beschluss gefasst, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow aufzustellen.
1 Geltungsbereich und Größe
Für das im beiliegenden Planauszug gekennzeichnete Gebiet der
| Gemeinde | Boldekow |
| Gemarkung | Borntin |
| Flur | 1 |
| Flurstücke | 11 (tw.), 43 (tw.), 44 (tw.), 45 (tw.) und 52/3 |
| Flur | 2 |
| Flurstücke | 1 (tw.), 9, 10, 11, 12, 13, 14/1, 15/1, 16/1, 16/2, 17, 18, 19/1, 20, 21/1 (tw.), 21/2, 22, 23, 24, 25/1, 25/2, 26, 27, 28, 29, 30/1, 30/2, 31/1, 31/2, 64/1 (tw.), 64/2, 64/3, 68/1 (tw.), 69/1, 74, 75, 76, 77 (tw.) und 78 (tw.) |
ist die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow vorgesehen.
Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow beträgt circa 89.460 m².
2 Anlass der Planaufstellung
Für den Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow aufgestellt werden.
Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandenen und geplanten Wohnbebauungen nach § 35 BauGB kein Baurecht.
Für den Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow gibt es bislang keine gültige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Borntin.
Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Erweiterung mit Wohnbebauungen realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow vorzunehmen.
Mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
3 Planungsziele
Mit der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
| - | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Borntin, |
| - | Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung, |
| - | Schaffung von Baurecht für die geplanten Erweiterungen von Wohngebäuden einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und |
| - | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
Die Erschließung des Standortes ist durch die Kreisstraße 56 gegeben.
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungs-satzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow
erforderlich.
Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Boldekow.
4 Verfahrenshinweise
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borntin der Gemeinde Boldekow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung stehenden Kosten trägt die Gemeinde Boldekow.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.