Aufgrund des aktuellen Bearbeitungsstandes zur Grundsteuerreform 2025 können noch nicht alle zum 15.02.25 fälligen Abschläge eingezogen werden.
Sollte das bei Ihnen der Fall sein und Sie dennoch eine Zahlung wünschen, können Sie dies mit den Daten aus den Abschlägen 2023 und 2024 eigenständig (Überweisung) vornehmen.
Die Bescheide für das Jahr 2025 werden voraussichtlich bis zum Abschlag 15.05.2025 erstellt werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Bereiches Steuern gern zur Verfügung.