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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 3/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung Wasser- und Bodenverband

Erste Satzung zur Änderung der „Satzung der Gemeinde Bugewitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für die Schöpfwerksbewirtschaftung und Damm/Deichpflege des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene" Anklam für den Damm/Riegeldeich und das Schöpfwerk Kamp" vom 05.12.2022

Artikel 1

Der § 3 (3) der bestehenden Satzung erhält folgende Fassung:

§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(3) Die Gebühr wird hektargleich festgesetzt. Die Gebührensätze werden wie folgt festgesetzt:

Artikel 2

Der § 3 (5) der bestehenden Satzung erhält folgende Fassung:

§ 3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(5) Kalkulation der Gebührensätze:

Der Kalkulationszeitraum läuft bis zum 31.12.2025.

Grundlage der Kalkulation sind die vorläufigen Abschlusszahlen für 2024 mit Stand vom 10.12.2024 des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene" Anklam und für 2025 die geplanten Kosten für die Schöpfwerks- und Damm/Deichunterhaltung und -pflege, die mit dem Haushalt des WBV am 27.11.2024 auf der Mitgliederversammlung des WBV beschlossen wurden (Prognose).

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.