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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 3/2025
Kirchliche Nachrichten
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Kirchennachrichten für die Kirchengemeinde Liepen-Medow-Stolpe

April 2025

Gottesdienste für die Monate März und April

9. März 2025 - 1. Sonntag der Passionszeit - Invokavit

9.00 Uhr

in Stolpe, Kirche

15. März 2025 - Samstag

17.00 Uhr

in Wussentin, Gemeinderaum

23. März 2025 - 3. Sonntag der Passionszeit - Okuli

10.00 Uhr

in Görke, Kirche

30. März 2025 - 4. Sonntag der Passionszeit - Lätare

9.00 Uhr

in Medow, Kirche

6. April 2025 - 5. Sonntag der Passionszeit - Judika

10.00 Uhr

in Nerdin, Kirche

13. April 2025 - 9. Sonntag der Passionszeit - Palmarum

10.00 Uhr

in Görke, Kirche

17. April 2025 - Gründonnerstag

18.00 Uhr

in Wussentin, Gemeinderaum (mit hlg. Abendmahl)

18. April 2025 - Karfreitag

9.00 Uhr

in Stolpe, Kirche (mit hlg. Abendmahl)

10.00 Uhr

in Liepen, Kirche (mit hlg. Abendmahl)

Ostersonntag - 20. April 2025

Der Herr ist auferstanden,

er ist wahrhaftig auferstanden!

Halleluja!

10.00 Uhr

in Liepen, Kirche

27. April 2025 - 1. Sonntag nach Ostern - Quasimodogeniti

9.00 Uhr

in Medow, Kirche

Bürozeiten im Pfarramt:

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Pfarrbüro Liepen

Kontakt:

Evangelisches Pfarramt Liepen

Liepen, Dorfstrasse 42, 17391 Neetzow - Liepen, Tel./FAX 039721-52214, Mail: liepen@pek.de

Friedhofsverwaltung

Frau Carola Falk - Montag: 9.00-12.00 Uhr, Tel. 039721 - 52305

Kontoverbindungen für Gemeindekirchgeld und Friedhofsunterhaltungsgebühren

Kirchenkonto Liepen

Evangelische Kirchengemeinde Liepen

Sparkasse Vorpommern

IBAN DE85 1505 0500 0430 0022 62

BIC NOLADE21GRW

Thema Friedhöfe:

Aktuell zeigt sich ein neues Problem auf vielen Friedhöfen. Viele GrabstellenpächterInnen stellen Pflanzschalen oder Grablichter auf. Bitte nehmen Sie alle Schalen etc. wieder mit nach Hause. Die Friedhofsunterhaltungsgebühren sind so berechnet, dass sie nur die Kosten für die Grünschnittentsorgung und die Wassergebühren abdecken. Keramik oder Plaste dürfen nicht auf oder neben dem Kompost entsorgt werden und müssen von den Grabstellenpächtern selbst wieder mitgenommen werden.

Bei den Friedhofsunterhaltungsgebühren bitten wir genau die Grabstelle/n und den Friedhof aufzuführen, da bei 13 Friedhöfen ansonsten eine genaue Zuordnung fast unmöglich ist.

Bitte achten Sie auf die Liegezeiten Ihrer Grabstellen. Wenn Sie eine Grabstelle nach dem Ablauf der Liegezeit einebnen möchten, stellen Sie bitte einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Friedhofsverwaltung und geben Sie Ihre Telefonnummer mit an. Danke!

Auch wenn der Februar noch einmal mit Schnee und Frost um die Ecke kam, sieht man doch die Boten des Frühlings. Schneeglöckchen, Märzbecher und Winterlinge blühen voller Pracht.

Genießen Sie die ersten Sonnenstrahlen, die uns erwärmen wollen.

Ich grüße Sie herzlich,

Ihre Pastorin F. Reek-Winkler