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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 4/2023
Amtliche Mitteilungen
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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Iven über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für die allgemeine Gewässerunterhaltung und Verwaltung der Wasser- und Bodenverbände „Untere Peene" Anklam und „Untere Tollense / Mittlere Peene" Jarmen vom 19.10.2016

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S.777), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBI. M-V S.458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBI. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S.146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Iven am 15.03.2023 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Der § 3 Absatz (2) der bestehenden Satzung erhält folgende Fassung:

§ 3
Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(2) Die Gebühr beträgt:

1.

für Flächen nach Absatz (1) Punkt 1

je angefangene 1000 m2 7,40 €

2.

für Flächen nach Abs. (1) Punkt 2

im WBV „Untere Peene"

im WBV „Untere Tollense/Mittlere Peene"

3.

für Flächen nach Abs. (1) Punkt 3

im WBV „Untere Peene"

im WBV „Untere Tollense/Mittlere Peene"

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Iven, 30. Mrz. 2023