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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 4/2023
Amtliche Mitteilungen
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2. Änderungssatzung der Gemeinde Neu Kosenow WBV "Untere Peene"

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S.777), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBI. M-V S.458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBI. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S.146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Neu Kosenow am 23.02.2023 folgende Satzung erlassen:

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Neu Kosenow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge für die allgemeine Gewässerunterhaltung und Verwaltung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene" Anklam vom 23.06.2016

Artikel 1

Die Absätze (2) und (3) des § 3 der bestehenden Satzung erhalten folgende Fassung:

§ 3
Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(2) Die Gebühr für Flächen nach Absatz (1) Punkt lwird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Eine Berechnungseinheit beträgt 0,1 ha.

Die Gebühr je angefangene BE beträgt

4,45 €

(3) Die Gebühr für andere Flächen im Einzugsbereich des Verbandes „Untere Peene" wird hektargleich festgesetzt. Sie beträgt

a)

für Flächen nach Abs. (1) Punkt 2

b)

für Flächen nach Abs. (1) Punkt 3

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Neu Kosenow, den 03. Mrz. 2023