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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 4/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung über den Entwurf und die öffentliche Beteiligung zur 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen

I.

Für den Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen soll eine 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen vorgenommen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und

erweiterte Abrundung umfasst die folgenden Flurstücke:

Änderungsbereich 1

Gemeinde

Neetzow-Liepen

Gemarkung

Liepen

Flur

5

Flurstücke

105/6 (tw.), 106 (tw.), 107 (tw.), 108/2 (tw.), 108/1 (tw.), 109/3 (tw.), 110 (tw.), 111/1 und 111/2

Flur

6

Flurstück

1

Größe

16.945 m²

Änderungsbereich 2

Gemeinde

Neetzow-Liepen

Gemarkung

Liepen

Flur

4

Flurstücke

25, 33/2, 34, 35 und 57 (alle teilweise)

Größe

11.070 m²

Änderungsbereich 3

Gemeinde

Neetzow-Liepen

Gemarkung

Liepen

Flur

1

Flurstücke

39/1, 39/3, 39/4 (tw.), 40 (tw.), 41, 50/1 (tw.), 50/2 (tw.), 89/5 (tw.), 89/6 und 89/9 (tw.)

Größe

17.395 m²

Das Gebiet der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen, bestehend aus drei Änderungsbereichen, ist insgesamt ca. 45.410 m² groß.

Die Gemeinde Neetzow-Liepen beabsichtigt für den Ortsteil Liepen die baurechtliche Situation zu klären und die vorhandene Abrundungssatzung aus dem Jahr 2001 durch eine 1. Änderung anzupassen.

Ziel der Gemeinde ist es, für die Ortslage Liepen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB klarstellend die Grenzen der hier im Zusammenhang bebauten Ortslage festzulegen.

Gleichzeitig sollen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. BauGB einbezogen werden.

Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland sowie Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über den im Zusammenhang bebauten Bereich zu erhalten.

Dazu ist die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen vorzunehmen.

Die folgenden Planungsziele sollen mit der Erarbeitung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen erreicht werden:

-

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Liepen,

-

Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung,

-

Schaffung von Baurecht für zukünftige Wohngebäude einschließlich zugehöriger Neben-anlagen und

-

Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Mit der Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte

Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb des Ortsteils Liepen gesichert.

Die 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen hat mit Beschluss vom 25.03.2024 den Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen in der Fassung von November 2023 gebilligt und zur öffentlichen Beteiligung bestimmt.

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen, be-stehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 18.04.2024 bis einschließlich zum 24.05.2024

im Internet auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land

https://amt-anklam-land.de/bauleitplanung/bauleitplanung-neetzow-liepen/

sowie auf dem zentralen Landesportal

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

veröffentlicht.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung/ allgemeine Bauverwaltung zu folgenden Dienststunden

Montag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag

von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag

von 07:00 - 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Absprache unter 039727 25057)

zur Verfügung gestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter-einander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.

II.

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen mit der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Beteiligung zu benachrichtigen.

III.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

IV.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Neetzow-Liepen, 04.04.2024