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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 4/2024
Amtliche Mitteilungen
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Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sarnow über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S.777) und der §§ 1, bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern KAG M-V vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S.146), geändert durch Art. 2 ÄndGe vom 13.07.2011 (GVOBL. M-V S. 777), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Sarnow vom 05. März 2024 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Sarnow über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 22.11.2001 geändert durch Artikel 1 der Ersten Satzungsänderung der Hundesteuersatzung vom 10.02.2021 und der Zweiten Satzungsänderung vom 06.12.2023 wird wie folgt geändert:

§ 12 Hundesteuermarken

(1) Jeder Hundehalter erhält nach der Anmeldung eines Hundes einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke. Bei Festsetzung der Züchtersteuer erhält der Hundehalter zwei Steuermarken.

(2) Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes mit einer gültigen und sichtbar befestigten Steuermarke versehen sein. Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke gegen eine Verwaltungsgebühr ausgehändigt.

(3) Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Gemeinde zurückzugeben.

§ 13 Anzeigepflicht
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
§ 15 Inkrafttreten

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Sarnow, 07. März 2024

F.-J. Reincke

Siegel

Bürgermeister