Titel Logo
Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 4/2024
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Entgeltordnung für die Nutzung des Sport- und Kulturzentrums Ducherow

§ 1

Nutzungsbereich

1.

Die Gemeinde Ducherow unterhält im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben das

Sport- und Kulturzentrum in 17398 Ducherow, Hauptstr. 24

Die Gemeinde Ducherow als Nutzungsüberlasser stellt, auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages, Räume des Sport- und Kulturzentrums, gegen Entgelt zur Nutzung an Dritte zur Verfügung.

Dies sind im Einzelnen folgende Räume:

a)

Sporthalle inkl. WC-Bereich

b)

Mehrzweckräume (2 Räume) inkl. Küche und WC-Bereich

c)

Bowlingbahn inkl. WC-Bereich

d)

Sauna inkl. WC-Bereich

2.

Über die Bereitstellung der Räume entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht.

§ 2

Entgeltpflicht

Für die Nutzung der unter § 1 bezeichneten Räume hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.

§ 3

Entgeltschuldner

Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.

§ 4

Nutzungsentgelt

Für die Nutzung der unter § 1 bezeichneten Räume, hat der Nutzer ein Entgelt in folgender Höhe an den Nutzungsüberlasser zu zahlen:

Sportveranstaltungen

Ortsansässige Vereine zahlen für die Nutzung der Halle 10,00 € pro Stunde.

Mehrzweckräume
Kulturveranstaltungen

Nutzung der gesamten Halle (inkl. Bestuhlung und Schutzboden)

Nutzung bis zu 50 % der Halle (inkl. Bestuhlung und Schutzboden)

Bowlingbahn
Sauna

Der Nutzer haftet für entstandene Schäden während der Nutzungsüberlassung.

§ 5

Befreiung von der Zahlungspflicht

Veranstaltungen in Trägerschaft der Gemeinde Ducherow

§ 6

Fälligkeit des Nutzungsentgeltes

Der Nutzer erhält einen Nutzungsvertrag. Dieser gilt gleichzeitig als Rechnung und ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu begleichen.

§ 7

Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am _________________ in Kraft.

Ducherow, den __________________

B. Schubert
E. Brunk
Bürgermeister
stellv. Bürgermeisterin