| 1. | Die Gemeinde Ducherow unterhält im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben das | |
| Sport- und Kulturzentrum in 17398 Ducherow, Hauptstr. 24 | |
| Die Gemeinde Ducherow als Nutzungsüberlasser stellt, auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages, Räume des Sport- und Kulturzentrums, gegen Entgelt zur Nutzung an Dritte zur Verfügung. | |
| Dies sind im Einzelnen folgende Räume: | |
| a) | Sporthalle inkl. WC-Bereich |
| b) | Mehrzweckräume (2 Räume) inkl. Küche und WC-Bereich |
| c) | Bowlingbahn inkl. WC-Bereich |
| d) | Sauna inkl. WC-Bereich |
| 2. | Über die Bereitstellung der Räume entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht. | |
Für die Nutzung der unter § 1 bezeichneten Räume hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.
Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.
Für die Nutzung der unter § 1 bezeichneten Räume, hat der Nutzer ein Entgelt in folgender Höhe an den Nutzungsüberlasser zu zahlen:
| Nutzung der Halle zu 100 % pro Stunde | 15,00 € |
| Nutzung der Halle zu 50 % pro Stunde | 8,00 € |
Ortsansässige Vereine zahlen für die Nutzung der Halle 10,00 € pro Stunde.
| Nutzung eines Raumes pro Tag | 50,00 € |
| Nutzung beider Räume pro Tag | 75,00 € |
| Nutzung eines Raumes pro Stunde | 10,00 € |
Nutzung der gesamten Halle (inkl. Bestuhlung und Schutzboden)
| Ein Tag | 500,00 € |
| Zwei Tage (zusammenhängend) | 750,00 € |
| Drei Tage (zusammenhängend) | 1.000,00 € |
| Jeder weitere Tag | 100,00 € |
Nutzung bis zu 50 % der Halle (inkl. Bestuhlung und Schutzboden)
| Ein Tag | 250,00 € |
| Zwei Tage (zusammenhängend) | 375,00 € |
| Drei Tage (zusammenhängend) | 500,00 € |
| Jeder weitere Tag | 50,00 € |
| Nutzung einer Bahn pro Stunde | 15,00 € |
| Ausleihgebühr für Schuhe (pro Paar) | 1,00 € |
| Nutzung für eine Person bis zu 2 Stunden | 12,00 € |
Der Nutzer haftet für entstandene Schäden während der Nutzungsüberlassung.
Veranstaltungen in Trägerschaft der Gemeinde Ducherow
Der Nutzer erhält einen Nutzungsvertrag. Dieser gilt gleichzeitig als Rechnung und ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu begleichen.
Die Entgeltordnung tritt am _________________ in Kraft.
Ducherow, den __________________
B. Schubert | E. Brunk |
Bürgermeister | stellv. Bürgermeisterin |