Amt Anklam-Land
Rebelower Damm 2
17392 Spantekow
| Top 8 | Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 Vorlage: NK/2024/147 |
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.
| Die Bilanzsumme beträgt | 2.231.468,39 € |
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt | 40.071,08 € |
| Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | 90.955,86 € |
| Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung von Investitionskrediten aus in Höhe von | 67.097,75 € |
Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 27.02.2024 zu empfehlen.
Herr Gau gibt eine kurze Zusammenfassung zur Jahresrechnung
Die Gemeindevertretung Neuenkirchen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 27.02.2024 fest.
| Stimmen dafür: | 5 |
| Stimmen dagegen: | keine |
| Stimmenthaltung(en): | 1 |
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
Spantekow, 19.03.2024