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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 4/2024
Amtliche Mitteilungen
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Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ducherow über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S.777) und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern – KAG M-V vom 12. April 2005 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GOVOBI. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ducherow

vom 27.02.2024 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Ducherow über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 28.04.2016 geändert durch Artikel 1 der Ersten Satzungsänderung der Hundesteuersatzung vom 21.12.2021 und Zweiten Satzungsänderung vom 12.01.2023 wird wie folgt geändert:

§ 4 Steuermaßstab und Steuersatz

(1) Die Steuer beträgt für ein Kalenderjahr:

-

Für den ersten Hund

60,00 €

-

Für den zweiten Hund

90,00 €

-

Für den dritten Hund

130,00 €

-

Für den vierten und jeden weiteren Hund

210,00 €

(2) Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt für ein Kalenderjahr

-

Für den ersten Hund

500,00 €

-

Für den zweiten Hund

600,00 €

-

Für den dritten Hund

800,00 €

-

Für den vierten und jeden weiteren Hund

1.000,00 €

(3) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 5 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.

(4) Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als 1. Hunde.

(5) Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft

Ducherow, 12. März 2024

B. Schubert

Siegel

Bürgermeister