Für den Ortsteil Dennin der Gemeinde Spantekow soll eine Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der
Gemeinde Spantekow aufgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Festlegung und Abrundung umfasst die folgenden Flurstücke:
| Gemeinde | Spantekow |
| Gemarkung | Dennin |
| Flur | 7 |
| Flurstücke | 13/3 (tw.), 13/4, 14/1, 14/5, 14/7, 14/8, 14/13, 14/14, 14/15, 14/16, 14/17, 14/18, 14/19, 14/20 (tw.), 15/3, 15/4, 15/5, 15/6, 15/7, 16 (tw.) und 20 (tw.) |
| Flur | 8 |
| Flurstücke | 3/1, 3/2, 3/8, 3/11, 3/13, 3/15, 3/16, 3/17, 3/19, 3/21, 3/22,3/23, 3/24, 3/25, 3/26, 3/27, 3/28, 3/29, 3/30, 3/31, 3/32, 6/8, 6/9, 6/11, 6/12, 6/13, 6/14, 6/15, 6/16, 6/17, 6/18, 6/19 (tw.), 6/20 (tw.), 6/21, 6/22, 6/23, 6/24 und 16 (tw.) |
| Flur | 9 |
| Flurstücke | 2/1 (tw.), 2/3 (tw.), 2/4 (tw.), 2/6, 2/7 (tw.), 2/8 (tw.), 3/2, 3/3, 3/6, 3/8 (tw.), 3/10 (tw.), 3/11 (tw.), 3/12 (tw.), 3/13 (tw.), 3/14 (tw.), 3/16 (tw.), 3/17, 3/18, 3/19 (tw.), 4 (tw.), 5, 6, 8/5, 8/6 (tw.), 8/7, 8/8 (tw.), 8/9, 8/10, 11, 17 und 19 (tw.) |
Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung über die Festlegung und Ab-rundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow beträgt circa 130.230 m².
Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene Wohnbebauung und die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes nach § 35 BauGB kein Baurecht.
Um die vorhandene Bebauung zu sichern und den Neubau bzw. die Erweiterung des
Feuerwehrgebäudes zu realisieren, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich.
Mit der Aufstellung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow sollen die folgenden
Planungsziele umgesetzt werden:
| - | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil Dennin, |
| - | Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung, |
| - | Schaffung von Baurecht für den Neubau bzw. die Erweiterung des Feuerwehr-gebäudes und |
| - | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
Die Aufstellung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spantekow hat mit Beschluss vom 26.03.2024 den Entwurf der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow in der Fassung von Januar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Beteiligung bestimmt.
Der Entwurf der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow, bestehend aus Plan-zeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
Vom 18.04.2024 bis einschließlich zum 24.05.2024
im Internet auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land
https://amt-anklam-land.de/bauleitplanung/bauleitplanung-spantekow/
sowie auf dem zentralen Landesportal
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in den Räumen des Amtes
Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung/ allgemeine Bauverwaltung zu folgenden Dienststunden
| Montag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | von 07:00 - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | von 07:00 - 12:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Absprache unter 039727 25057)
zur Verfügung gestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben
werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch
unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter-einander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.
Der Entwurf der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils für das Dorf Dennin der Gemeinde Spantekow mit der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der öffentlichen
Beteiligung zu benachrichtigen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Spantekow, 26.03.2024