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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 4/2024
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung gem. Bundesfernstraßengesetz § 16a Vorarbeiten

Die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch das Straßenbauamt Neustre- litz, Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz, beabsichtigt den Bau eines ca. 5 km langen straßenbegleitenden Radweges entlang der B 109 vom Ortsausgang Neu Kosenow bis zum Ortseingang Anklam.

Zur Vorbereitung der Baudurchführung sind Baugrunderkundungsarbeiten notwen- dig, die sich auf den nachfolgend beschriebenen Bereich (siehe auch Planausschnitt) erstrecken:

im Verlauf der B 109 von Neu Kosenow (Ortsausgang) bis Anklam (Ortseingang) Die bauvorbereitenden Arbeiten werden frühestens in 03/2024 begonnen und vo-

raussichtlich bis zum Ende Juli 2024 abgeschlossen sein.

Die Arbeiten liegen im Interesse der Allgemeinheit und sind aus diesem Grunde ge- mäß Bundesfernstraßengesetz § 16a durch die Grundstücksberechtigten zu dulden. Die Grundstücksberechtigten werden deshalb gebeten, die Betretbarkeit der Grund- stücke zu gewährleisten. Die Arbeiten werden durch Beauftragte der Straßenbauver- waltung durchgeführt, die sich entsprechend ausweisen können.

Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile wer-

den mit Geld entschädigt. Die betroffenen Grundstücksberechtigten wenden sich bitte unmittelbar nach Bekanntwerden des eingetretenen Schadens direkt an den Verursacher, das beauftragte Büro oder an die externe Projektsteuerung des Stra- ßenbauamtes Neustrelitz, Schüßler-Plan Fr. S. Gehrke Tel. 03981-249211.

Neustrelitz, den 28.02.2024