Amt Anklam-Land
Gemeinde Boldekow
Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow
| Sitzungstermin: | Donnerstag, 13.03.2025 |
| Sitzungsbeginn: | 17:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:30 Uhr |
| Ort, Raum: | Boldekow, Blücherhaus Boldekow, Friedländer Straße 24, 17392 Boldekow |
Öffentlicher Teil
| zu 8 | Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2023 Vorlage: BO/2024/018 |
Für diesen TOP übernimmt der 1. Stellvertreter – Herr Stapf die Sitzungsleitung.
Der BM hat laut § 24 Kommunalverfassung M-V Mitwirkungsverbot.
Sachverhalt:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom
16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungs-amt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Boldekow zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 17.09.2024 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 zu empfehlen.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boldekow entlastet den Bürgermeister, Herrn Dr. Holger Vogel, für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
ungeändert beschlossen
| Ja 7 | Nein 0 | Enthaltung 0 | Befangen 1 |
Die Richtigkeit des Auszuges und der Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
Spantekow, 18.03.25