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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 4/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Einstellung des Planverfahrens zur Innenbereichssatzung Wussentin

Abbildung: Übersichtplan zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils den Ort Wussentin der Gemeinde Medow

hier:

Bekanntmachung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Medow hat in öffentlicher Sitzung am 12.03.2025 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils den Ort Wussentin der Gemeinde Medow aufzuheben und damit das Bauleitplanverfahren einzustellen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 28.06.2023 in öffentlicher Sitzung der Gemeinde Medow.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Klarstellungssatzung erfolgte der Hinweis des Landkreises Vorpommern-Greifswald, dass es für Wussentin bereits eine Satzung aus dem Jahre 1999 gibt. Bisher wurde allerdings angenommen, dass die Satzung nicht rechtmäßig ausgefertigt und bekannt gemacht wurde und daher niemals in Kraft getreten ist.

Trotz dieser Sachlage bestätigte der Landkreis Vorpommern-Greifswald, dass die Satzung aus dem Jahr 1999 als in Kraft getreten ansehen werden kann, da hierfür mehrere Hinweise vorliegen. Allerdings steht dieser Umstand nun im Konflikt mit der aktuellen Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Wussentin der Gemeinde Medow.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ordnete daher an, das Planverfahren über die Satzung über die Festlegung, Abrundung und Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Wussentin der Gemeinde Medow einzustellen und ein neues Planverfahren über die 1. Änderung und Ergänzung der Satzung von 1999 aufzustellen. Dazu wird der Aufstellungsbeschluss (ME/2023/101) aufgehoben.

Der Beschluss, das Bauleitplanverfahren einzustellen, wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nur um die Einstellung eines begonnenen, jedoch nicht zum Abschluss gebrachten Planverfahrens handelt.