Betr.: | 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Wussentin der Gemeinde Medow |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
Für den Ortsteil Wussentin der Gemeinde Medow soll eine 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Wussentin der Gemeinde Medow aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst in der Gemarkung Wussentin, Flur 9 das Flurstück 10 (tw.); Flur 10 die Flurstücke 15 (tw.), 17, 18, 19 (tw.), 20 (tw.), 21 (tw.), 22 (tw.), 23 (tw.), 24 (tw.), 25, 26 (tw.), 27, 28 (tw.), 30 (tw.), 31 (tw.), 32, 33 (tw.), 34, 35 (tw.), 36 (tw.), 37, 39 (tw.), 40 (tw.), 41 (tw.), 42, 43, 46 (tw.), 47, 48, 49 (tw.), 52 (tw.), 54 (tw.), 55 (tw.), 56, 57 (tw.), 58 (tw.), 59, 60, 61 (tw.), 62/1, 62/3 (tw.), 62/4 (tw.), 64 (tw.), 65, 66, 67 (tw.), 74 (tw.), 84/1 (tw.), 84/2 (tw.), 86/1 (tw.), 86/2 (tw.), 87 (tw.) und 88 (tw.).
Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Wussentin der Gemeinde Medow beträgt circa 95.550 m².
Für den Ortsteil Wussentin der Gemeinde Medow gibt es bereits eine gültige Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Wussentin aus dem Jahr 1997. Der Geltungsbereich der Satzung über die Festlegung und Abrundung umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur der Ortslage Wussentin. Die Gemeinde Medow beabsichtigt für den Ortsteil Wussentin die baurechtliche Situation zu klären und die vorhandene Satzung über die Festlegung und Abrundung aus dem Jahr 1997 durch eine 1. Ergänzung und Änderung zu erweitern und anzupassen. Der Zuzug junger Familien soll gefördert und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland und die Anpassung der Satzung an die veränderte Situation in der Gemeinde.
Um diese Ziele umsetzen zu können, ist die 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Wussentin der Gemeinde Medow vorzunehmen.
Mit der 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Wussentin der Gemeinde Medow sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Mit der 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Wussentin der Gemeinde Medow sollen die folgenden Planungsziele umgesetzt werden:
| - | Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in der Ortslage Wussentin, |
| - | Anpassung bzw. Vereinfachung der vorhandenen textlichen Festsetzungen, |
| - | Schaffung von Baurecht für geplante Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und |
| - | Schaffung von Baurecht für den Neubau bzw. die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes |
| - | Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung. |
Die Erschließung des Standortes ist durch die Kreisstraße VG 63 gegeben. Zur Umsetzung der Planungsziele ist die 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Wussentin der Gemeinde Medow erforderlich. Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Medow.
Die 1. Ergänzung und Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Wussentin der Gemeinde Medow erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung stehenden Kosten trägt die Gemeinde Medow.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Medow, 12.03.2025