Der Bürgermeister
Betr.: | Bebauungsplan Nr. 2 „Photovoltaikanlage Görke“ |
| hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Postlow hat am 17.05.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Photovoltaikanlage Görke“ der Gemeinde Postlow gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Gemeinde Postlow entstehen hierdurch keinerlei Kosten. Diese werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.
Am 26.03.2025 erfolgte in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Postlow der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses, um das Planungsziel für alle einbezogenen Flurstücke auf „AGRI-PV“ zu ändern. In gleicher Sitzung erfolgte der Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Görke“ der Gemeinde Postlow und der damit verbundenen frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie begrenzt. Er umfasst eine Fläche von ca. 40,1 ha und liegt in der Gemarkung Görke A, Flur 5, auf den Flurstücken 29/13, 29/14 (tlw.), 72 (tlw.), 73/1 (tlw.) und 73/3 (tlw.).
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Photovoltaikanlage Görke“ der Gemeinde Postlow einschließlich Planzeichnung und Begründung liegt in der Zeit
vom 17.04.2025 bis zum 23.05.2025
In den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während der Dienststunden:
| Montag | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | 07:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| (nach telefonsicher Vereinbarung unter Tel. 039727-25057) | |
Die Planunterlagen können zusätzlich in dem o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ einsehbar. Zusätzlich werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene eingestellt.
Außerdem können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften
des Amtes Anklam-Land
Hauptstraße 75, 17398 Ducherow
Tel.: 039727 25057
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jeder Person Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Im Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht auch die Möglichkeit der Erörterung. Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.