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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 4/2026
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ducherow Entwurfsbeteiligung 2. Änd. TFNP Löwitz

Der Bürgermeister

-Amtliche Bekanntmachung-

Betr.:

2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Löwitz der Gemeinde Ducherow

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat mit Beschluss vom 31.03.2026 den Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Löwitz der Gemeinde Ducherow in der Fassung vom März 2026 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich Änderung des Flächennutzungsplanes ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Sie beläuft sich auf eine Größe von etwa 86,6 ha und umfasst in der Gemarkung Schmuggerow in der Flur 4 die Flurstücke 22, 23, 24, 25, 26, 31/2, 31/3 und 34 (tlw.) sowie in der Flur 5 das Flurstück 60 (tlw.).

Die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Löwitz der Gemeinde Ducherow wird parallel zum zugehörigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Agri-Photovoltaikanlage Schmuggerow" der Gemeinde Ducherow durchgeführt.

Um Flächenkonkurrenzen zu minimieren, soll die Photovoltaik-Freiflächenanlage in Kombination mit der landwirtschaftlichen Nutzung nach Maßgabe der DIN SPEC 91434 betrieben werden. Die DIN SPEC 91434 stellt sicher, dass die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung erhalten bleibt, während gleichzeitig Solarstrom mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung erzeugt wird. Da die Privilegierungsvorschriften des § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB auch für die doppelte und kombinierte Landnutzung aus Landwirtschaft und Stromerzeugung (sog. Agri-PV) nicht zutreffen, ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeitsgebot) weiterhin die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Umprojektierung ist per Änderungsbeschluss vom 23.07.2025 in das Bauleitplanverfahren eingestellt worden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Löwitz der Gemeinde Ducherow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand März 2026 zu jedermanns Einsicht in der Zeit

16.04.2026 bis 18.05.2026

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter dem Pfad https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Freitag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Ducherow elektronisch an m.albrecht@amt-anklam-land.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungs-frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Ducherow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 16.04.2026 bis zum 18.05.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land (https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/) veröffentlicht.

Ducherow, 31.03.2026