Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird
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| 2026 | 2027 |
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 498.600 € | 498.600 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.028.600 € | 855.600 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -530.000 € | -357.000 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 481.500 € | 481.500 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung 1) von | 988.300 € | 815.600 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -506.800 € | -334.100 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 56.800 € | 47.500 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 88.000 € | 85.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -31.200 € | -37.500 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 47.400 € | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 946.400 € | 1.220.600 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 310 v.H. | 310 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v.H. | 381 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.243.893 € | -1.600.893 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -909.550 € | -1.243.650 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -78.719 € | -435.719 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.03.2026 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 03.03.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 09.03.2026 bis 27.03.2026 im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.