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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 4/2026
Amtliche Mitteilungen
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Vorentwurf vB-Plan Nr. 6 Gemeinde Neuenkirchen

Der Bürgermeister

-Amtliche Bekanntmachung-

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 „Agri-PV-Anlage Neuenkirchen A II"

hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.03.2024 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Agri-PV-Anlage Neuenkirchen A II" beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Neuenkirchen A, Flur 1, die Flurstücke 79/1 (tw.), 130, 131/1, 133/1, 139/1 (tw.), 140, 141, 142, 145 und 146/1. Die gesamte Flächengröße beträgt ca. 8,5 ha.

Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Ausrichtung auf Agri-PV einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Während der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Agri-PV-Anlage Neuenkirchen A II" der Gemeinde Neuenkirchen bestehend aus Planzeichnung und dem Text sowie der Begründung mit Anlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 16.04.2026 bis einschließlich 18.05.2026

im Internet auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter https://amt-anklam-land.de/bauleitplanung/bauleitplanung-neuenkirchen/ sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow, Sachbereich Bauleitplanung/ allgemeine Bauverwaltung zu folgenden Dienststunden

Montags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwochs

07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstags

07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Freitags 

07:00 Uhr – 12:00 Uhr

(nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 039727-25057)

Zusätzlich können Fragen zeitnah an das Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land gestellt werden.

Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften des Amtes Anklam-Land

Hauptstraße 75, 17398 Ducherow

Tel.: 039727 25057

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an m.albrecht@amt-anklam-land.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.