Der Amtsvorsteher
-Amtliche Bekanntmachung-
| hier: | Beteiligung zum zweiten Entwurf 2026 |
Am 29.01.2026 wurde auf der 3. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern der zweite Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern beschlossen. Daran schließt sich eine Öffentlichkeitsbeteiligung an. Der zweite Entwurf wird im Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt gegeben und mit einer Frist von 8 Wochen wird jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen gegeben. Die Planungsregion Vorpommern (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 2010 sowie der Zweiten Änderung des RREP VP 2023. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz.
Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie (§§ 27 Absatz 4, 13 ROG). In diesen Gebieten wird die Windenergienutzung privilegiert zulässig sein und entgegenstehende Nutzungen sind ausgeschlossen (§ 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, § 7 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 ROG). Außerhalb der Vorranggebiete sind Windenergieanlagen dann nicht mehr privilegiert, sondern nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich" zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und sofern das regionale Teilflächenziel erreicht wird (§ 249 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Absatz 2 BauGB und § 2 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG).
Gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz werden hiermit die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über den zweiten Entwurf inklusive Umweltbericht des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern unterrichtet. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit gegeben, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen.
Die öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfes zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern findet in der Zeit vom
statt. Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar:
| • | digital: im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de sowie | ||
| • | in Papierform: | ||
| o | in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern in Greifswald (Schuhhagen 3, 17489 Greifswald) | |
| o | in den Verwaltungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald | |
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| - | Kreissitz Greifswald (Feldstraße 85 a, 17489 Greifswald) |
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| - | Außenstelle Anklam (Demminer Straße 71 - 74, 17389 Anklam) |
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| - | Außenstelle Pasewalk (An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk) |
| o | in den Verwaltungen des Landkreises Vorpommern-Rügen | |
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| - | Kreissitz Stralsund (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund) |
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| - | Außenstelle Bergen auf Rügen (Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen) |
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| - | Außenstelle Grimmen (Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen) |
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| - | Außenstelle Ribnitz-Damgarten (Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten). |
Die Einsichtnahme der gedruckten Exemplare ist zu den ortsüblichen Öffnungszeiten der vorgenannten Verwaltungen möglich. Diese können Sie den Internetseiten der Verwaltungen und den jeweiligen Aushängen entnehmen.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:
| • | im Rahmen der Online-Beteiligung unter: www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de oder |
| • | per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de |
| • | schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder |
| • | mündlich (zur Niederschrift) bei den oben genannten Verwaltungen während der ortsüblichen Öffnungszeiten. |
Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt. Die Verarbeitung der abgegebenen Stellungnahmen erfolgt unter Beachtung der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern6 entsprechend den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Abwägungsdokumentation zu den auf dieser Stufe des Beteiligungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen wird mit Beginn der nachfolgenden Stufe des Beteiligungsverfahrens auf den Internetseiten beteiligung.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de veröffentlicht und ist in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern einsehbar.
Spantekow, 25.03.2026
H. Heidschmidt →→→→ (Siegel)
Leitender Verwaltungsbeamter
Am 29.01.2026 wurde auf der 3. Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern der zweite Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern beschlossen. Daran schließt sich eine Öffentlichkeitsbeteiligung an.
Der zweite Entwurf wird im Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt gegeben und mit einer Frist von 8 Wochen wird jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen gegeben. Die Planungsregion Vorpommern (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Gegenstand dieser Gesamtfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen des RREP VP 20101 sowie der Zweiten Änderung des RREP VP 20232. Darüber hinaus erfolgt eine Ausweitung des Geltungsbereiches des RREP VP auf die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz.
Neue Rahmenbedingungen, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen in der Planungsregion machen eine Überprüfung der Ziele und Grundsätze erforderlich. Der Entwurf nimmt Bezug zur Raumstruktur und Raumentwicklung, Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung, Naturraumentwicklung sowie zur planerischen Gestaltung unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie (§§ 27 Absatz 4, 13 ROG3. In diesen Gebieten wird die Windenergienutzung privilegiert zulässig sein und entgegenstehende Nutzungen sind ausgeschlossen (§ 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, § 7 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 ROG). Außerhalb der Vorranggebiete sind Windenergieanlagen dann nicht mehr privilegiert, sondern nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich" zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und sofern das regionale Teilflächenziel erreicht wird (§ 249 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)4 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 BauGB und § 2 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG)5.
Gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz werden hiermit die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über den zweiten Entwurf inklusive Umweltbericht des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern unterrichtet. Gleichzeitig wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit gegeben, zu dem vorliegenden Entwurf einschließlich seiner Begründungen Stellung zu nehmen.
Die öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfes zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern findet in der Zeit vom
statt.
Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar:
| • | digital: im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de sowie | ||
| • | in Papierform: | ||
| o | in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern in Greifswald (Schuhhagen 3, 17489 Greifswald) | |
| o | in den Verwaltungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald | |
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| ▪ | Kreissitz Greifswald (Feldstraße 85 a, 17489 Greifswald) |
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| ▪ | Außenstelle Anklam (Demminer Straße 71 - 74, 17389 Anklam) |
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| ▪ | Außenstelle Pasewalk (An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk) |
| o | in den Verwaltungen des Landkreises Vorpommern-Rügen | |
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| ▪ | Kreissitz Stralsund (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund) |
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| ▪ | Außenstelle Bergen auf Rügen (Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen) |
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| ▪ | Außenstelle Grimmen (Bahnhofstraße 12/13, 18507 Grimmen) |
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| ▪ | Außenstelle Ribnitz-Damgarten (Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten). |
Die Einsichtnahme der gedruckten Exemplare ist zu den ortsüblichen Öffnungszeiten der vorgenannten Verwaltungen möglich. Diese können Sie den Internetseiten der Verwaltungen und den jeweiligen Aushängen entnehmen.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:
| • | im Rahmen der Online-Beteiligung unter: www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de oder |
| • | per E-Mail an: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de |
| • | schriftlich an: Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern, Schuhhagen 3, 17489 Greifswald oder |
| • | mündlich (zur Niederschrift) bei den oben genannten Verwaltungen während der ortsüblichen Öffnungszeiten. |
Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt. Die Verarbeitung der abgegebenen Stellungnahmen erfolgt unter Beachtung der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern6 entsprechend den Regelungen der Datenschutz-Grundver-ordnung (DSGVO).
Die Abwägungsdokumentation zu den auf dieser Stufe des Beteiligungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen wird mit Beginn der nachfolgenden Stufe des Beteiligungsverfahrens auf den Internetseiten beteiligung.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de veröffentlicht und ist in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern einsehbar.
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1 Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP 2010) vom 19.09.2010 (verkündet im GVOBl. M-V 2010, S. 453, veröffentlicht im Amtsblatt M-V 2010 [Nr. 43] am 20. Oktober 2010)
2 Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern vom 30.09.2023 (verkündet und veröffentlicht im GVOBl. M-V 2023 [Nr. 22], S. 758ff.)
3 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.
4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist.
5 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.
6 https://www.rpv-vorpommern.de/fileadmin/Ablage/Regionalplanung/Dokumente/2026/Datenschutzerklaerung_Gesamtfortschreibung_RREPVP_2026.pdf