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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 4/2026
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ducherow Aufstellungsbeschluss 2. Ergänzung TFNP Durcherow + Vorentwurf

Abbildung 1 Geltungsbereich (rot gestrichelt) 2. Ergänzung Teilflächennutzungsplan Gemeinde Ducherow; verändert nach Offene Regionalkarte M-V; (cc-by) Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Der Bürgermeister

-Amtliche Bekanntmachung-

Betr.:

2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ducherow

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ducherow hat in öffentlicher Sitzung vom 31.03.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ducherow gefasst sowie beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu dessen Vorentwurf im Parallelverfahren zum Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurtshagen" der Gemeinde Ducherow durchzuführen.

Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 64,6 ha und umfasst in der Gemarkung Neuendorf A die vollstände Flur 16.

Als Planungsziel wird die Errichtung einzelnen Wohngebäudes und die Bestandssicherung eines zweiten Wohngebäudes angestrebt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Verfahren wird als Bauleitplan im Regelverfahren durchgeführt. Es erfolgt hiermit eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit eingeräumt, sich gegenüber dem Amt Anklam-Land zu der Planung zu informieren und schriftlich zu äußern.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Während der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ducherow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand März 2026 zu jedermanns Einsicht in der Zeit

Vom 16.04.2026 bis einschließlich 18.05.2026

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land unter dem Pfad https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Freitag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Ducherow elektronisch an m.albrecht@amt-anklam-land.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungs-frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Ducherow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 16.04.2026 bis zum 18.05.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Anklam-Land (https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/) veröffentlicht.

Ducherow, 31.03.2026