Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.02.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 428.000 € | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 694.300 € | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -266.300 € | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 411.100 € | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1) von | 654.500 € | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -243.400 € | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 84.500 € | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 40.000 € | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 44.500 € | ||
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf — 0 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 0 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 586.900 €
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -943.762 € | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -688.846 € | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 162.828 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.04.2023 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 586.900 € wird gemäß § 53 (3) KV M-V abweichend in Höhe von 334.800 € genehmigt.
Bargischow, den 14.04.2023