Betr.: | Bebauungsplan Nr. 6 "Photovoltaikanlage Rehberg" |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spantekow hat in öffentlicher Sitzung am 30.05.2022 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „Photovoltaikanlage Rehberg“ beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 Bau hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 20 ha und umfasst das Flurstück 27 der Flur 3 in der Gemarkung Rehberg.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand März 2023, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 25.05.2023 bis einschließlich 27.06.2023
in den Räumen des Amtes Anklam-Land, Hauptstraße 75, 17398 Ducherow während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Anklam-Land unter https://amt-anklam-land.de/category/bauleitplanung/ und über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Spantekow, den 20. April 2023