1. Die Gemeinde Spantekow unterhält im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nachfolgende Einrichtungen und Anlagen, die das kulturelle und sportliche Leben fördern sollen:
| Liegenschaften | Anschrift | Verantwortlich |
| Bürgerhaus Spantekow | 17392 Spantekow Rebelower Damm 12 | Frau Krüger - Amt |
| Sportlerheim und Sportstätte Spantekow | 17392 Spantekow Denniner Straße 4 | Frau Krüger - Amt |
| Bürgerhaus Dennin (Bahnhof) | 17392 Spantekow OT Dennin, Molkereistraße 8 a | Frau Mahler |
| Gemeindehaus Drewelow „de olle Konsum“ | 17392 Spantekow Drewelow Nr. 78 | Frau Gurke |
| Gemeindehaus (Saal) Japenzin | 17392 Spantekow Japenzin Nr. 10 | Frau Jacobs |
| Bürgerhaus Japenzin | 17392 Spantekow Japenzin Nr. 30 | Frau Jacobs |
2. Die Gemeinde stellt auf Antrag und nach Abschluss eines Nutzungsvertrages gemeindliche Räume und Anlagen zur Nutzung an Dritte zur Verfügung.
3. Über die Bereitstellung gemeindlicher Räume entscheidet der Bürgermeister. Ein Nutzungsanspruch besteht nicht.
Für die Nutzung von Räume und Anlagen hat der Nutzer ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung an den Nutzungsüberlasser zu zahlen.
Entgeltschuldner ist die Person bzw. die Personen, die mit dem Nutzungsüberlasser einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Bei mehreren Personen kann jede als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.
Für die Nutzung der Räume und Anlagen hat der Nutzer ein Entgelt und eine Kaution zu zahlen. Das Nutzungsentgelt wird für alle Objekte incl. Betriebskosten berechnet.
Der Nutzer ist für entstandene Schäden haftbar.
Die Nutzung kann stundenweise, für 1 Tag = 24 Stunden (Nutzungsvertrag mit Uhrzeitangabe) oder ein Wochenende (von Freitags 19:00 Uhr bis Sonntags 19:00 Uhr) erfolgen.
Es darf nur eine Veranstaltung am Wochenende stattfinden.
Nach Nutzung müssen die Räume Besenrein übergeben werden.
Bei Verlust des Schlüssels sind die Kosten für die Schließanlage zu übernehmen.
| Bürgerhaus Spantekow | |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Saal, Küche, Eingans- und WC-Bereich, Lagerraum, Gardrobe | 30 € je angefangene Nutzungsstunde 200 € Tag 300 € Wochenende 100 € Kaution private Nutzung 200 € Kaution öffentliche Nutzung |
| Weinstube / Gaststätte, Küche einschl. WC, Flur, Garderobe | 10 € je angefangene Nutzungsstunde 80 € Tag 120 € Wochenende 50 € Kaution |
| Sportlerheim / Sportplatz Spantekow | |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Vereinsraum mit Tresenbereich, Eingangs- und WC-Bereich, Küche | 80 € Tag 120 € Wochenende 50 Kaution |
| Neuer Sportplatz | 40 € je angefangene Nutzungsstunde zzgl. Betriebskosten 150 € je Nutzungstag zzgl. Betriebskosten |
| Freilichtbühne | 100 € je Tag incl. Betriebskosten für private Nutzung 250 € je Tag zzgl. Betriebskosten für öffentliche Nutzung sowie Absperrung zum Fußballplatz |
| Bürgerhaus Dennin (Bahnhof) | |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Raum mit Küche und Toiletten | 40 € Tag 60 € Wochenende 50 € Kaution |
| Gemeindehaus Drewelow „de olle Konsum“ | |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Saal incl. Küche und WC-Bereich | 25 € bis 12 Stunden 80 € Tag 120 € Wochenende 50 € Kaution |
| Gruppenraum incl. Küche und WC-Bereich | 15 € bis 12 Stunden 50 € Tag 120 € Wochenende 50 € Kaution |
| Saal + Gruppenraum, Küche, WC-Bereich gesamt | 130 € Tag 240 € Wochenende 50 € Kaution |
| Gemeindehaus Japenzin (Saal) | |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Saal, Bauernstube incl. WC-Bereich | 80 € Tag 100 € Wochenende 50 € Kaution |
| Gaststätte incl. WC-Bereich | 35 € Tag 60 € Wochenende 50 € Kaution |
| Bürgerhaus Japenzin | |
| Raumbezeichnung | Nutzung durch Dritte |
| Gemeinderaum, Küche und WC-Bereich | 60 € je Tag 100 € Wochenende 50 € Kaution |
| Inventar - Ausleihentgelt bei Nutzung außer Haus | |
| Tisch | 2 € |
| Stuhl | 1 € |
| Bierzeltgarnitur (1 Tisch, 2 Bänke) | 4 € |
Anerkannte gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in der Gemeinde ihren Sitz haben und eine aktive Arbeit leisten, können von der Entgeltpflicht befreit werden. Diese haften für entstandene Nutzungsschäden.
Der Nutzer erhält auf der Grundlage des Nutzungsvertrages vor der Nutzung eine Entgeltrechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung zu zahlen. Bei kurzfristiger Mietung ist das Entgelt und die Kaution sofort fällig.
Die Änderung der Entgeltordnung tritt zum 01.05.2023 in Kraft.
Für Anmeldungen bis 30.04.2023 gelten die bisherigen Entgelte.
Die Entgeltordnung aus 2018 sowie Änderungsbeschlüsse aus 2020 und 2021 treten außer Kraft.
Spantekow, 20.04.2023