Der WBV „Landgraben" Friedland lässt im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Gewässerunterhaltung im Zeitraum vom 19.06.2023 - 15.12.2023 die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung im Verbandsgebiet ausführen.
Im Wesentlichen richtet sich der Ablauf der Gewässerunterhaltung nach der Baufreiheit auf den landwirtschaftlichen Flächen im Verbandsgebiet.
Auf die Duldungspflicht der Eigentümer des Gewässerbettes, der Anlieger und der Hinterlieger auf Grund §41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 66 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird verwiesen.
Insbesondere ist der freie Zugang zu den Gewässern zu gewährleisten. Zäune und andere Hindernisse sind für diesen Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen.