Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.02.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 491.000 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 701.100 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -210.100 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 475.600 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1) von | 666.700 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -191.100 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 119.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 112.000 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 7.700 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 459.900 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 355 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -827.552 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -573.474 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 279.038 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.04.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
1. Der Gesamtbetrag des Kassenkredites in Höhe von 459.900 € wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V genehmigt.