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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 5/2024
Amtliche Mitteilungen
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Haushaltssatzung des Amtes Anklam-Land für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V. mit § 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 23.01.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1) von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 28,72 % der Umlagengrundlage festgesetzt.

§ 6

Sonderumlagen/Gastbeiträge

Die Sonderumlage für die kommunale Sporthalle Krien wird für die Tilgung auf 1/9 und für die Kosten der Nutzung auf 9,55 € je Einwohner (31.12.2022) der beteiligten Gemeinden festgesetzt.

Der Gastschulbeitrag je Schüler und Jahr wird für die Nutzung der Sporthalle Krien auf 1.195,07 € festgesetzt.

Die Umlage auf die Kosten in besonderen Fällen für die Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes in den Bereichen Spantekow,Krien und Ducherow wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden auf 203,16 € je verwaltete Wohnung im Jahr festgesetzt.

Der Aufwand der Kämmerei auf die Wohnungseinheiten die durch Dritte verwaltet werden wird mit 65,01 € je Wohnung im Jahr festgesetzt.

Die Umlage zur Wahrnehmung der Aufgaben lt. Kommunalprüfungsgesetz für die örtliche Rechnungsprüfung nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast wird pro Einwohner auf 5,93 € festgesetzt.

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 42,1024 Vollzeitäquivalente (VzA)

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 29.04.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.750.000 € (in Worten: vier Millionen siebenhundertfünfzigtausend Euro) wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt.

2. Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 927.400 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 550.000 € (in Worten: fünfhunderfünfzigtausend Euro)

genehmigt.

Spantekow, den 30.04.2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 52 Abs. 2 und § 53 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 29.04.2024 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:

1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.750.000 € (in Worten: vier Millionen siebenhundertfünfzigtausend Euro) wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt.

2. Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Vom Gesamtbetrag in Höhe von 927.400 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 550.000 € (in Worten: fünfhunderfünfzigtausend Euro) genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

vom 06.05.2024 bis 31.05.2024

im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow

zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

Spantekow, den 29.04.2024