Aufgrund des § 45 i.V. mit § 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 23.01.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 4.317.500 € | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 4.372.800 € | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -55.300 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 4.274.800 € |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1) von | 4.227.300 € |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 47.500 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0€ |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 4.797.500 € |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -4.797.500 € |
festgesetzt.
_________
1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 4.750.000 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0€ |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 927.400 € |
Die Amtsumlage wird auf 28,72 % der Umlagengrundlage festgesetzt.
Die Sonderumlage für die kommunale Sporthalle Krien wird für die Tilgung auf 1/9 und für die Kosten der Nutzung auf 9,55 € je Einwohner (31.12.2022) der beteiligten Gemeinden festgesetzt.
Der Gastschulbeitrag je Schüler und Jahr wird für die Nutzung der Sporthalle Krien auf 1.195,07 € festgesetzt.
Die Umlage auf die Kosten in besonderen Fällen für die Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes in den Bereichen Spantekow,Krien und Ducherow wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden auf 203,16 € je verwaltete Wohnung im Jahr festgesetzt.
Der Aufwand der Kämmerei auf die Wohnungseinheiten die durch Dritte verwaltet werden wird mit 65,01 € je Wohnung im Jahr festgesetzt.
Die Umlage zur Wahrnehmung der Aufgaben lt. Kommunalprüfungsgesetz für die örtliche Rechnungsprüfung nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast wird pro Einwohner auf 5,93 € festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 42,1024 Vollzeitäquivalente (VzA)
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
|
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -221.100 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
|
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 202.000 € |
| 3. | Zum Eigenkapital |
|
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -856.500 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 29.04.2024 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.750.000 € (in Worten: vier Millionen siebenhundertfünfzigtausend Euro) wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt.
Vom Gesamtbetrag in Höhe von 927.400 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 550.000 € (in Worten: fünfhunderfünfzigtausend Euro)
genehmigt.
Spantekow, den 30.04.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 52 Abs. 2 und § 53 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 29.04.2024 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.750.000 € (in Worten: vier Millionen siebenhundertfünfzigtausend Euro) wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt.
Vom Gesamtbetrag in Höhe von 927.400 € wird gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag in Höhe von 550.000 € (in Worten: fünfhunderfünfzigtausend Euro) genehmigt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom 06.05.2024 bis 31.05.2024
im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow
zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Spantekow, den 29.04.2024