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Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land
Ausgabe 5/2025
Amtliche Mitteilungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsstelle

Standort: Anklam

Amt: Kataster- und Vermessungsamt

Hausanschrift: Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam

Telefon: 03834-8760-3402

Telefax: 03834-8760-9099

E-Mail: katastervermessung@kreis-vg.de

17389 Anklam

Vermessungsobjekt:

Unser Zeichen

62.3A-202400698

Gemarkung

Sarnow

Gemeinde

Sarnow

Flur

1

Lage

Anklamer Straße 15

Flurstück

84/42

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmar-

kung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Sarnow, Sarnow, 1, 84/39

Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 Geo-VermG M-V)

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam

während der Geschäftszeiten: 9:00 - 16:00 Uhr

vom 05.05.2025 bis zum 06.06.2025.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.