Vermessungsstelle
Standort: Anklam
Amt: Kataster- und Vermessungsamt
Hausanschrift: Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam
Telefon: 03834-8760-3402
Telefax: 03834-8760-9099
E-Mail: katastervermessung@kreis-vg.de
17389 Anklam
Vermessungsobjekt:
| Unser Zeichen | 62.3A-202400698 | Gemarkung | Sarnow |
| Gemeinde | Sarnow | Flur | 1 |
| Lage | Anklamer Straße 15 | Flurstück | 84/42 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmar-
kung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Sarnow, Sarnow, 1, 84/39
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 Geo-VermG M-V)
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam
während der Geschäftszeiten: 9:00 - 16:00 Uhr
vom 05.05.2025 bis zum 06.06.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.