Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.02.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 475.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 802.400 € |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -326.700 € |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 461.700 € |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlung1) von | 805.500 € |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -343.800 € |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 43.600 € |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 40.500 € |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.100 € |
festgesetzt.
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1) einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.916.900 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hinweis: Aufgrund der aktuell umzusetzenden Grundsteuerreform erfolgt die endgültige Festsetzung der Hebesätze zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung.
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 360 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 383 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,8000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| Nachrichtliche Angaben | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.134.500 € |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.343.500 € |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -975.500 € |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 02.04.2025 mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß §53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.459.500 € genehmigt.
Iven, den 8. April 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 52 (2) und § 53 (3) KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 02.04.2025 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit folgenden Entscheidungen erteilt:
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V abweichend in Höhe von 1.459.500 € genehmigt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom 8 April 2025 bis 2. Mai 2025
im Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow zu den Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.
Iven, den 8. April 2025